Mitgliederversammlung
- wählt den Vorstand und die Kassenprüfer;
- verabschiedet den Haushaltsplan;
- prüft und diskutiert den Geschäftsbericht und die Haushaltsbilanz;
- entlastet den Vorstand;
- entscheidet über Änderungen in der Satzung und Geschäftsordnung;
- berät Jahresplanungen;
- bestimmt Struktur und Höhe von Mitgliedsbeiträgen;
- kann den Verein auflösen.
Mindestens alle zwei Jahre wird zu einer Mitgliederversammlung eingeladen.
Letzte Änderung:
05.02.2009